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GESCHICHTE DER ENERGIEWENDE IN DEUTSCHLAND
Die ersten großen Schritte der deutschen Politik in Richtung Energiewende ging die rotgrüne Bundesregierung (1998 - 2005, Kabinett Schröder I und Kabinett Schröder II). 1999 wurde das 100.000-Dächer-Programm aufgenommen und im Jahr 2000 äußerte sich zum ersten Mal eine parlamentarische Mehrheit für einen zeitlich gestaffelten Atomausstieg. Fast gleichzeitig wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein Fördermechanismus auf Basis von Einspeisevergütungen eingeführt, der den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen sollte. Das 100.000-Dächer-Programm förderte die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen bis Ende 2003. Es war ein Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Noch heute gilt das EEG als ein wirkungsvolles Mittel zum Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Eine starke Änderung der deutschen Energiepolitik erfolgte im Herbst 2010, als die schwarz-gelbe Bundesregierung (Kabinett Merkel II) eine deutliche Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke beschloss.
Am 11. März 2011 begann die Nuklearkatastrophe in Japan; sie führte zu einer erneuten Wende in der Energiepolitik: Die deutsche Bundesregierung gab erst ein dreimonatiges Atom-Moratorium bekannt und am 6. Juni 2011 dann den Atomausstieg. Am 30. Juni 2011 beschloss der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit (513 Stimmen) das „13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes“, das die Beendigung der Kernenergienutzung regelt. Insbesondere erlosch die Betriebsgenehmigung für acht Kernkraftwerke in Deutschland. Die Laufzeit der übrigen neun Kraftwerke ist zeitlich gestaffelt: die Abschaltung der letzten Kernkraftwerke ist für 2022 vorgesehen. Auch wurde beschlossen, die Energiewende zu beschleunigen.
Die wichtigsten politischen Maßnahmen im Bereich Wärme waren Fördermaßnahmen für thermische Solaranlagen und zur Wärmedämmung von Immobilien. Für neu gebaute Häuser ist der Niedrigenergiehaus-Standard gefordert. Im Verkehrsbereich gab es seit den 1990er Jahren vermehrt Biodiesel-Tankstellen. Zum 1. Januar 2007 trat eine Regelung in Kraft, die eine Mindestmenge von Biokraftstoff in Benzin, Diesel festlegt.