Schulpflicht

Die Schulpflicht

 

In ganz Deutschland besteht Schulpflicht. Die Erziehungsberechtigten, normalerweise die Eltern, müssen ihre Kinder zur Schule schicken. Wenn sie das nicht tun, werden sie bestraft. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche können im Eхtremfall auch zwangsweise zur Schule gebracht werden. Zur Schulpflicht gehört auch die Teilnahme am Sportunterricht und an Schulausflügen. Bestimmte Religionszugehörigkeiten begründen allein noch keine Ausnahmen.

In anderen Ländern ist es dagegen möglich, unter bestimmten Bedingungen die eigenen Kinder auch zu Hause selbst zu unterrichten.

Die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Vollzeitschule beträgt 9 oder 10 Jahre.  Anschließend muss der Jugendliche drei Jahre lang eine Berufsschule in Teilzeitform neben der praktischen Berufsausbildung besuchen. In den meisten Bundesländern kann man die Berufsschulpflicht auch durch den Besuch einer einjährigen beruflichen Schule in Vollzeitform ableisten. Die Schulpflicht endet immer mit dem Erreichen der Volljährigkeit (18. Lebensjahr).

 

 

Wortschatz

 

die Bürgerpflicht, die Bürgerpflichten – гражданский долг

die Schule, die Schulen – школа

der/die Erziehungsberechtigte – лицо, имеющее право воспитывать детей

die Eltern – родители

schicken – посылать

tun – делать

schulpflichtig – обязанный посещать школу

der/die Jugendliche – подросток, несовершеннолетний

zwangsweise – в принудительном порядке

die Teilnahme – участие

der Sportunterricht – урок физкультуры

der Schulausflug, die Schulausflüge – школьная экскурсия

die Zugehörigkeit – принадлежность

begründen – обосновывать

die Ausnahme, die Ausnahmen – исключение

die Bedingung, die Bedingungen – условие

unterrichten – обучать

allgemeinbildend – общеобразовательная

die Berufsschule – профессиональная школа

die Teilzeitschule – школа, где занятия проводятся неполную учебную неделю

die Berufsausbildung – профессиональная подготовка

enden – завершаться

das Erreichen – достижение

 

Last modified: Sunday, 18 January 2015, 9:31 AM